Grundgeräuschpegel
Grundgeräuschpegel im Innenraum
Der Grundgeräuschpegel LA,Gg ist der geringste, an einem Ort während eines bestimmten Zeitraums gemessene A-bewertete Schallpegel, der durch entfernte Geräusche hervorgerufen wird und bei dessen Einwirken Ruhe empfunden wird. Der Grundgeräuschpegel in einem Raum bei geschlossenem Fenster ist durch den Lärm am Standort und die Nutzung des Raums beeinflusst. Aus einer Schallimmissionsmessung kann mithilfe einer Häufigkeitsverteilung der Basispegel LA,95 bestimmt werden. Dieser ist der in 95% des Messzeitraums überschrittene A-bewertete Schallpegel.
Es gibt derzeit keine Anforderungen an höchstzulässige Schallpegel im Innenraum wenn keine haustechnischen Anlagen vorhanden sind. Gemäß ÖNORM B 8115-2 ist eine mindesterforderliche Schalldämmung von haustechnischen Anlagen gefordert, wobei der höchstzulässige Anlagengeräuschpegel LAFmax,nT bei gleichbleibenden oder intermittierenden Geräuschen maximal 25 dB und bei kurzzeitigen, schwankenden Geräuschen maximal 30 dB betragen darf. Alternativ heißt es in der OIB Richtlinie 5 für Schallschutz, wenn eine mechanische Lüftungsanlage in einer Nutzungseinheit vorhanden ist, darf diese in Aufenthaltsräumen mit dem Schutzziel Schlaf (bezogen auf die hygienisch mindesterforderliche Betriebsart) einen äquivalenten Anlagengeräuschpegel LAeq,nT von 25 dB nicht überschreiten. Daher sollte sich bei einer Messung des Grundgeräuschpegels im Innenraum, wenn keine haustechnischen Anlagen vorhanden sind, zumindest ein Pegel unterhalb der oben genannten Werte ergeben.
Ablauf
Das höchste Schutzziel ist die Nachtruhe, weshalb der Grundgeräuschpegel in der Nacht gemessen wird. Dabei wird zunächst die Nachhallzeit gemessen. Anschließend wird das Messgerät in dem zu messenden Raum aufgestellt und die auftretenden Schallpegel über die Nacht, und zwar von 22:00 bis 06:00 Uhr, aufgezeichnet. Zur Bewertung des maßgeblichen Grundgeräuschpegels wird die lauteste halbe Stunde der Nachtkernzeit zwischen 00:00 und 05:00 Uhr herangezogen.
Voraussetzung
- Zugang zu dem gegenständlichen Raum
- Eingebaute Türen und Fenster
- Stromversorgung
- Bereits verschlossene Schächte jeglicher Art
- Verschlossene Leitungen jeglicher Art
Grundgeräuschpegel im Außenbereich
Das Maß der Schalldämmung für Außenbauteile eines Gebäudes wird anhand der Differenz der vorhandenen Immissionen und der zumutbaren Störintensität festgelegt und dimensioniert. Der Grundgeräuschpegel im Außenbereich bzw. der maßgebliche Außenlärmpegel dient zur Festlegung der Anforderungen an den Schallschutz der Bauteile. Dieser Außenlärmpegel ist standort- und bauteillageabhängig und kann im einfachsten Fall durch die Zuordnung des Standortes zu einer Bauteilkategorie nach ÖNORM B 8115-2 ermittelt werden, sofern nicht aufgrund von vorhandenen Schallquellen anzunehmen ist, dass der so ermittelte Wert am Standort des Gebäudes überschritten wird. Andernfalls ist der maßgebliche Außenlärmpegel gem. der ÖNORM B 8115-2 an jenem Standort zu ermitteln, an dem das zu beurteilende Gebäude oder der Bauteil steht bzw. stehen wird. Hierbei ist es zulässig die Feststellung des standortbezogenen Außenlärmpegels mittels einer Messung durchzuführen. Die Messung ist gemäß der ÖNORM S 5004 durchzuführen, sofern nicht Fluglärm die maßgebliche Schallquelle ist.
Ablauf
Die Messung erfolgt über einen Messzeitraum von 24 Stunden. Die Auswahl des Messortes richtet sich nach der Aufgabenstellung. Für die Beurteilung der Schallimmissionen für zukünftige Bauaufgaben, sind die Immissionen in einer Höhe von 4 Meter über dem Boden zu messen.
Voraussetzung
- Zugang zu Grundstück, Liegenschaften, Betriebstätte oder Gebäude
- Stromversorgung
- Sofern es sich um eine Baustelle handelt, dürfen keine Bauarbeiten durchgeführt werden
Die Messung erfolgt nach ÖNORM S 5004:2008.
Messgrößen: äquivalenter Dauerschallpegel LA,eq, Basispegel LA,95, Spitzenpegel LA,1