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Überprüfung haustechnischer Anlagen

Haustechnische Anlagen

Ver- und Entsorgungsanlagen in Gebäuden, Transportanlagen, fest eingebaute betriebstechnische Anlagen und Verbraucher werden als haustechnische Anlagen bezeichnet.

Der Lärm den haustechnische Anlagen verursachen, wird durch den A-bewerteten Schalldruckpegel beschrieben, der in den zu schützenden Raum einer Nutzungseinheit abgestrahlt wird. Die mindesterforderliche Schalldämmung von haustechnischen Anlagen ist in der ÖNORM B 8115-2 beschrieben, nach der ein höchstzulässiger Anlagengeräuschpegel LAFmax,nT durch den Betrieb dieser Anlagen aus anderen Nutzungseinheiten im Empfangsraum nicht überschritten werden darf. 

Ablauf

Die Messung der Schalldruckpegel von haustechnischen Anlagen erfolgt vorzugsweise am Abend, da die Lärmbelästigung erfahrungsgemäß dann am geringsten ist. Befindet sich die zu messende haustechnische Anlage bzw. Nutzungseinheit in einer ruhigen Gegend, kann eine Messung auch tagsüber durchgeführt werden. Dabei wird zunächst die Nachhallzeit bei ausgeschalteter Anlage gemessen. Anschließend wird der Grundgeräuschpegel an unterschiedlichen Punkten im Empfangsraum, ebenfalls bei ausgeschalteter Anlage, gemessen, da der Geräuschpegel der Anlage um diesen korrigiert wird. Schließlich wird je nach haustechnischer Anlage der Schalldruckpegel und/oder der äquivalente Schalldruckpegel der betätigten Anlage an verschiedenen Punkten im Empfangsraum gemessen.

Vorraussetzung

  • Zugang zu den zu messenden Gebäuden und Betriebs- bzw. Nutzungseinheiten
  • Eingebaute Türen und Fenster
  • Bereits verschlossene Schächte bzw. Öffnungen jeglicher Art
  • Verschlossene Leitungen jeglicher Art
  • Stromversorgung
  • Die haustechnische Anlage muss bei der Messung ein-, aus- und evtl. in unterschiedliche Betriebszustände geschaltet werden können

Die Messung erfolgt nach ÖNORM EN ISO 16032 bzw. 10052.
Messgrößen: maximale A-bewertete Schalldruckpegel LAFmax,nT , A-bewertete äquivalente
Schalldruckpegel LAeq,nT